Multilaterales Instrument (MLI)

Das Multilaterale Instrument (MLI) Abkommen ist das Endergebnis des OECD-Projekts gegen internationale Steuerhinterziehung.

Das MLI wurde von der OECD Ende 2016 während einer feierlichen Sitzung mit mehr als 100 Länderdelegationen eingeführt. Der MLI will Steuer-Erosion und Gewinnverschiebungen verhindern. Es ist das stolze Abschlussstück, das harte Gesetz, des BEPS-Projekts der OECD gegen internationale Steuerhinterziehungspraktiken. In wenigen Wochen wird die parlamentarische Genehmigung des MLI auch in den Niederlanden abgeschlossen. Das MLI wird dann am 1. Januar 2020 für die Niederlande in Kraft treten und ohne weitere Übergangsregelungen sofort in Kraft treten.

Auswirkungen auf die Steuerabkommen

Der MLI ist ein ganz besonderer Vertrag, er greift in bestehende Steuerabkommen ein, indem er deren Regeln ändert oder um neue Regeln erweitert. Was die Niederlande betrifft, so gilt der MLI für fast alle seine bestehenden Steuerabkommen, mit der einzigen großen Ausnahme des Steuerabkommens mit den Vereinigten Staaten, da dieses Land selbst den MLI nicht unterzeichnen will. Das MLI verfolgt einen multilateralen Ansatz, aber gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Auswirkungen des MLI je nach Vertrag und sogar je nach Land erheblich variieren – aufgrund der Präferenzen und Vorbehalte, die das MLI zulässt, und unterschiedlicher Auslegungen von Regeln. Kritiker des MLI prognostizieren bereits zahlreiche Implementierungsprobleme.

Kaum ein Präzedenzfall

Der MLI enthält viele Maßnahmen, die in den niederländischen Steuerabkommen kaum Präzedenzfälle haben. Sie nehmen Formen der Steuerplanung an, die bisher als einigermaßen sicher galten und daher weit verbreitet waren. Das wichtigste Beispiel dafür ist der Ansatz von Strukturen mit hybriden Organen und Transaktionen, wie im Falle der Niederlande bestimmte Kommanditgesellschaften, Investmentfonds und Trusts. Eine weitere wichtige Maßnahme betrifft so genannte Agentenstrukturen, die die Gründung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte für Unternehmen umgehen. Der Blickfang des MLI ist eine allgemeine Anti-Missbrauchsregelung, der „PPT“ (Principle Purpose Test). Der MLI lässt offen, wie diese Verordnung in der Praxis funktionieren soll und was genau Missbrauch ist, mit all der Unsicherheit für die Praxis.

Steuerrisiken

Aber es gibt auch Maßnahmen im MLI, die den Geschäftsbetrieb normaler Unternehmen betreffen, bei denen die Steuerplanung nicht im Vordergrund steht, insbesondere die starke Ausweitung des steuerpflichtigen Betriebsstätte-Konzepts. So besteht beispielsweise bereits ein Risiko für Unternehmen, die nur Lagerbestände halten oder Waren ins Ausland liefern, einen ausländischen Handelsvertreter einsetzen oder regelmäßig kleine Bau- oder Montageprojekte durchführen. Die Einführung einer steuerpflichtigen Betriebsstätte bringt oft einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich, und es werden lebhafte Diskussionen mit den ausländischen und niederländischen Steuerbehörden über die Höhe des steuerpflichtigen Gewinns geführt, der steuerpflichtigen Betriebsstätte zugerechnet werden kann. Die Auswirkungen des MLI erstrecken sich daher über das gesamte Spektrum von großen multinationalen Unternehmen über KMU bis hin zu Unternehmen, die nur gelegentlich im Ausland tätig sind.

Internationale Steuerstreitigkeiten

Es wird allgemein erwartet, dass MLI zu einer Zunahme von Streitigkeiten zwischen Steuerzahlern und Steuerverwaltungen sowie zwischen den Ländern selbst führen wird. Es ist daher gut, dass der MLI auch eine Verbesserung des Verfahrens bei Streitbeilegungsverträgen (das gegenseitige Einvernehmen oder MAP-Verfahren) vorsieht. Der Zugang zum Verfahren für Steuerzahler wird erleichtert, und ein obligatorisches und verbindliches Schiedsverfahren sollte eine rechtzeitige Beilegung der Streitigkeit gewährleisten.

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