Niederländisches Kabinett beschließt neues Maßnahmenpaket für Arbeitsplätze und Wirtschaft
Das Niederländische Kabinett hat heute beschlossen, wegen des Coronavirus außergewöhnliche wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, unsere Gesundheit, unsere Arbeitsplätze und unser Einkommen zu schützen und die Folgen für Selbständige, mittelständische Unternehmer und Großunternehmen abzufedern. Mit diesem Paket wird jeden Monat so lange wie nötig Unterstützung in Milliardenhöhe geleistet. Die Maßnahmen stellen sicher, dass die Unternehmen ihre Mitarbeiter weiterhin bezahlen können, bieten den Selbständigen eine Brücke und ermöglichen es ihnen, durch gelockerte Steuerregelungen, Vergütungen und zusätzliche Kreditmöglichkeiten in den Unternehmen zu bleiben.
Die Niederländische Minister und Staatssekretäre für Wirtschaft und Klima (EZK), Finanzen und der Minister für Soziales und Arbeit (SZW) haben das Paket am Dienstag vor dem Repräsentantenhaus zusätzlich zu den von der Regierung bereits am Donnerstag, 12. März, ergriffenen wirtschaftlichen Maßnahmen angekündigt.
Die Niederländische Minister erklärten gemeinsam: „An erster Stelle ist es wichtig, dass jeder niederländische Bürger stets die Entscheidungen und Ratschläge im Gesundheitsbereich befolgt. Gleichzeitig werden diese Maßnahmen große Auswirkungen auf Unternehmer aller Größenordnungen und Sektoren haben. Wir lassen sie nicht allein. Mit diesem neuen Paket erhalten sie zusätzliche Unterstützung. Die Regierung wird auch den Zugang vereinfachen und die Bedingungen flexibler gestalten, so dass Angestellte und Selbständige ihre Arbeitsplätze so weit wie möglich behalten.
Die niederländische Regierung beobachtet die Situation genau und steht in ständigem Kontakt mit Wirtschaftsverbänden, Sozialpartnern und Banken. Gesunde öffentliche Finanzen und Haushaltsvereinbarungen werden dafür sorgen, dass die Regierung aufgrund dieses Pakets keine sofortigen Kürzungen vornehmen muss. Es wurde beschlossen, die Staatsverschuldung zu erhöhen, was möglich ist, weil in guten Zeiten die Schulden gesenkt werden konnten.
Die Maßnahmen:
1. Einrichtung einer befristeten Regelung für die Erstattung von Lohnkosten (Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung)
Ein Unternehmer, der einen Umsatzverlust (mindestens 20%) erwartet, kann beim UWV (teil der Niederländische sozial Versicherung-Autoritäten) für einen Zeitraum von drei Monaten einen Zuschuss zu den Lohnkosten (maximal 90% der Lohnsumme, je nach Umsatzverlust) beantragen. Der UWV wird eine Vorauszahlung von 80% der beantragten Vergütung leisten. Dies wird es den Unternehmen ermöglichen, ihre Mitarbeiter weiterhin zu bezahlen. Eine Bedingung ist, dass während des Subventionszeitraums kein Personal aus betriebswirtschaftlichen Gründen entlassen werden darf. Diese befristete Notfallmaßnahme zur Überbrückung der Arbeit zur Erhaltung der Arbeit (NOW) wird so bald wie möglich eröffnet und ersetzt die derzeitige Regelung zur Arbeitszeitverkürzung. Neue Anträge hierfür können ab sofort nicht mehr beim SZW gestellt werden. Anträge, die bereits gestellt, aber noch nicht erledigt sind, werden im neuen Schema geregelt. Unternehmer können ab dem 1. März eine Entschädigung für eine Umsatzminderung beantragen.
2. Zusätzliche Unterstützung für selbständige Unternehmer (Ministerium für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung und Gemeinden)
Das Kabinett wird ein vorübergehendes, flexibleres Programm zur Unterstützung unabhängiger Unternehmer, einschließlich Selbständiger, einführen, damit diese ihre Geschäfte weiterführen können. Das Programm wird von den niederländische Gemeinden umgesetzt. Selbständige können im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens für einen Zeitraum von drei Monaten zusätzliche Einkommensunterstützung für die Lebenshaltungskosten erhalten. Diese ergänzt das Einkommen bis zum sozialen Minimum und muss nicht zurückgezahlt werden. Es gibt keinen Kapital- oder Partnertest in dieser befristeten Unterstützungsregelung für selbständige Unternehmer. Die Unterstützung im Rahmen dieser befristeten Regelung ist auch in Form eines Betriebsmittelkredits zu einem reduzierten Zinssatz möglich.
3. Lockerung der Steuerstundungen und Reduzierung der Bußgelder (Belastingdienst)
Betroffene Unternehmer können leichter einen Steueraufschub beantragen. Die Steuer- und Zollverwaltung wird dann die Einzüge sofort stoppen. Dies gilt für die Einkommens-, Körperschafts-, Lohn- und Umsatzsteuer (VAT). Etwaige Strafen bei nicht rechtzeitiger Zahlung müssen nicht gezahlt werden. Darüber hinaus ist es nicht notwendig, sofort Beweise zu übermitteln. Dem Unternehmer wird dafür mehr Zeit eingeräumt. Die Inkassozinsen, die normalerweise nach Ablauf der Zahlungsfrist anfallen, werden vorübergehend von 4% auf fast 0% reduziert. Dies gilt für alle Steuerschulden. Auch der Steuerzinssatz wird vorübergehend auf fast 0% gesenkt. Diese Ermäßigung gilt für alle Steuern, für die Steuerzinsen anfallen. Die Regierung wird den Steuersatz so schnell wie möglich anpassen.
4. Erweiterung des Garantiesystems für die Finanzierung von Unternehmern (Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation, EZK)
Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, Bankkredite und Bankbürgschaften zu erhalten, können das Entrepreneur Finance Guarantee Scheme (GO) in Anspruch nehmen. Das Kabinett schlägt vor, die Garantie-Obergrenze des GO von 400 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro zu erhöhen. Mit dem GO hilft das EZK sowohl den KMU als auch den Großunternehmen, indem es eine 50%ige Bürgschaft für Bankkredite und Bankbürgschaften gewährt (mindestens 1,5 Millionen – höchstens 50 Millionen EUR pro Unternehmen). Der Höchstbetrag pro Unternehmen wird vorübergehend auf 150 Millionen Euro erhöht. Das Kabinett verpflichtet sich, alle notwendigen Garantieleistungen zu erbringen.
5. Zinsabschlag für Kleinunternehmer bei Mikrokrediten Q Credits (Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Innovation)
Der Kleinstkreditanbieter Qredits finanziert und betreut eine große Gruppe von Klein- und Jungunternehmern, die oft Schwierigkeiten haben, eine Finanzierung durch die Bank zu erhalten. Beispiele sind Unternehmer im Gastgewerbe, im Einzelhandel, in der Körperpflege, im Baugewerbe und bei den Unternehmensdienstleistungen. Q Credits eröffnet eine vorübergehende Krisenmaßnahme: Für Kleinunternehmer, die von der Korona-Problematik betroffen sind, wird ein Rückzahlungsaufschub für einen Zeitraum von sechs Monaten angeboten, und der Zinssatz wird während dieses Zeitraums automatisch auf 2% gesenkt. Die Regierung wird Qredits mit maximal 6 Millionen Euro für diese Maßnahme unterstützen.
6. Befristete Garantie für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe (Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität)
Für Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe wird es eine befristete Bürgschaft für Betriebskapital im Rahmen des KMU-Agrarkreditgarantieprogramms (BL) geben. Es handelt sich dabei um die Garantie der Regierung für die Kredite der landwirtschaftlichen Unternehmer. Die geänderte BL-Regelung gilt ab 18. März 2020.
7. Konsultation zur Touristensteuer (Zentralregierung/Gemeinden) und zum Kultursektor
In Absprache mit dem Verband der niederländischen Gemeinden (Vereniging Nederlandse Gemeenten, VNG) diskutiert das Kabinett die Möglichkeit, (vorläufige) lokale Angriffe auf Unternehmen zu stoppen und bereits verhängte Angriffe auf Unternehmen zurückzuziehen. Dies betrifft insbesondere die Touristensteuer. Die Regierung steht auch in Absprache mit dem Kultursektor, um sich bei Bedarf an allgemeinen Maßnahmen und einer möglichen Spezialisierung beteiligen zu können.
8. Entschädigungsregelung für betroffene Sektoren (Wirtschaftsministerium)
Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Regierung haben vor allem in einigen Bereichen enorme Auswirkungen auf das Einkommen. Wie z.B. die (Zwangs-)Schließung von Ess- und Trinkanstalten und Stornierungen im Reisesektor. Außerdem sind diese Einnahmen nach dem Coronavirus nur schwer aufzuholen. Das niederländische Kabinett wird daher eine Ausgleichsregelung mit geeigneten Maßnahmen für die Unternehmen in den genannten Sektoren ausarbeiten. Diese wird nun ausgearbeitet und der Europäischen Kommission zur Beurteilung der (rechtmäßigen) staatlichen Beihilfen dringend vorgelegt.
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